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1. Anwendungsbereich
Für alle Lieferungen und Leistungen, einschließlich aller Verträge, deren Gegenstand Unterricht, Dolmetschen und Übersetzung durch die Fortaleza Escola an den Vertragspartner ist, gelten die nachfolgenden Bedingungen. Geschäftsbedingungen der Vertragspartner finden keine Anwendung, wenn die Fortaleza Escola sich nicht ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt. Unsere Angebote sind freibleibend, geringe Abweichungen bleiben uns vorbehalten.
2. Anmeldung
Für Unterricht stellt die Fortaleza Escola bei jeder Form der Anmeldung eine Bestätigung aus. Die Anmeldung ist per Telefon / Fax / Post oder eMail möglich. Das unterschriebene Anmeldeformular ist rechtsgültig und für die vereinbarten Leistungen verbindlich. Für Übersetzungen und Dolmetschertätigkeiten werden Einzelverträge ausgestellt. Ein unterschriebener Vertrag ist rechtgültig, Nebenverabredungen haben keine Wirkung.
3. Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Gebühren bzw. Honorare, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Rechnungen für Kaufleute sind ohne Abzug 10 Tage ab Rechnungsdatum fällig, für Privatpersonen bei Kursbeginn. Bei Kursbuchung ist die Zahlungsweise monatlich im Voraus. Fällt beim Gruppenunterricht eine vereinbarte Stunde vollständig aus, so wird diese zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt. Gebuchte und aus sonstigen Gründen vom Vertragspartner nicht in Anspruch genommene Leistungen, auch nur zeitweise, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des vereinbarten Honorars. Die Fortaleza Escola behält sich vor, im Einzelfall zu prüfen, ob Ersatzleistungen möglich sind. Gruppenunterricht kann nicht durch die Teilnehmer abgesagt werden.
Bei Zahlungsverzug ist die Fortaleza Escola berechtigt, Zinsen in Höhe von mindestens 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Ferner ist eine Pauschale für Zusatzkosten fällig.
4. Absage, Rücktritt, Stornierung
Stornierungen des Vertragspartners müssen mindestens 5 Werktage (Eingang bei der Fortaleza Escola) vor Beginn der vereinbarten Leistung schriftlich erfolgen. Bei später gemeldeter Stornierung sind 10% der vereinbarten Gebühren fällig.
Teilnehmer von Einzelunterricht, die eine vereinbarte Lektion stornieren, müssen bis spätestens 24 Stunden per Telefon/Fax die Dozentin informieren. Bei später gemeldeter Stornierung sind 50% der vereinbarten Gebühren fällig.
Bei Kündigungen eines laufenden Kurses oder einer Dolmetschertätigkeit sind 50% der vereinbarten Restgebühren fällig, wobei die Gründe, die zur Stornierung führen für die Honorarfälligkeit ohne Bedeutung sind. Ein Leistungsverweigerungsrecht seitens des Vertragspartners ist im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. Ein Zurückhaltungsrecht steht dem Vertragspartner nicht zu.
Die Fortaleza Escola kann vom Vertrag zurücktreten, z.B. wenn eine vom Veranstaltungstyp abhängige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Veranstaltung wegen Krankheit des Dozenten oder aus technischen Gründen ausfallen muss. Die Fortaleza Escola wird vor Ausübung ihres Rücktrittsrechts versuchen, die Veranstaltung auf einen anderen Termin und/oder Veranstaltungsort umzubuchen, sofern dies möglich ist und die Vertragspartner hiermit einverstanden sind.
5. Gebühren, Trainingseinheiten und Dozenteneinsatz
Die Fortaleza Escola wird die gebuchte Veranstaltung gemäß der Beschreibung im Veranstaltungsprogramm bzw. eines besonderen Angebots durchführen; geringe inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Die Gebühren schließen die ausgehändigten Unterlagen sowie die notwendige Nutzung von technischen Einrichtungen mit ein. Die Fortaleza Escola behält sich bei allen Veranstaltungen das Recht vor, gleichwertige Ersatzreferenten/Dozenten einzusetzen und –mit rechtzeitiger Vorankündigung- Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen. Bei Terminverschiebungen, die durch die Fortaleza Escola vorgenommen wurde, hat der Vertragspartner das Recht, innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung, durch schriftliche Information ohne Stornogebühren abzusagen.
4. Dolmetschertätigkeit, Übersetzung
Einzelheiten über diese Tätigkeiten werden in einem gesonderten schriftlichen Vertrag geregelt, der in Form eines schriftlichen Angebotes der Fortaleza Escola an den Vertragspartner gesandt und vom Vertragspartner schriftlich angenommen wird. Gegen- stand eines Vertrages ist die beschriebene Leistung, nicht die Erzielung wirtschaftlicher Erfolge oder Erstellung von Gutachten. Die Erfüllung des Vertrags ist durch die Fortaleza Escola erbracht, wenn die beschriebenen Leistungen erarbeitet sind. Die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Liefertermin. Teillieferungen sind zulässig. Bei Überschreitung eines Liefertermins durch Verschulden der Fortaleza Escola ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag bzw. von dem noch nicht erledigten Teil des Geschäfts zurückzutreten, wenn er zuvor eine angemessene Nachfrist gestellt hat. Der vereinbarte Liefertermin verlängert sich –unbeschadet der Rechte der Fortaleza Escola aus Verzug des Vertragspartners- um den Zeitraum, um den der Vertragspartner mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem andern Abschluss im Verzug ist. Bei Aufträgen für Übersetzungen, Korrekturen oder ähnlichen Fertigungen ist ein Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner nur dann möglich, wenn die Herstellung/Fertigung noch nicht begonnen hat.
In diesem Fall werden für die bei der Fortaleza Escola entstandenen Aufwendungen 15% des Honorars fällig. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Fortaleza Escola, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Bei höherer Gewalt stehen Streiks, Aussperrungen und sonstige Umstände gleich, die der Fortaleza Escola die Leistungserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, unabhängig davon, ob sie bei der Fortaleza Escola oder einem Zulieferer eintreten.
4. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen der Fortaleza Escola aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Fortaleza Escola, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Fortaleza Escola zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Vertragspartner zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch die Fortaleza Escola, gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern die nicht ausdrücklich schriftlich durch die Fortaleza Escola erklärt wird. Die Fortaleza Escola behält sich alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und er Vervielfältigung von Teilnehmerunterlagen vor. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Fortaleza dürfen die Teilnehmerunterlagen, auch nicht teilweise und/oder zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, in irgendeiner Form reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder für öffentliche Wiedergaben benutzt werden. Der urheberrechtliche Schutz erstreckt sich auf alle Unterlagen, die einem Teilnehmer durch die Fortaleza Escola zur Verfügung gestellt werden, dabei spielt es keine Rolle, ob die Unterlagen käuflich erworben oder ausgeliehen wurden. Der Vertragspartner verpflichtet sich den Urheberrechtschutz zu gewährleisten. Soweit im Rahmen eines Übersetzungsauftrags erzielte Arbeitsergebnisse urheberrechtlichen Schutz genießen, bleibt die Fortaleza Escola Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesem Fall ein nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, die ihm das Recht zugestehen, die Arbeitsergebnisse nur für eigene Zwecke zu verwenden und nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Fortaleza Escola in irgendeiner Form eine Reproduktion oder eine Überlassung Dritter erlaubt.
Die Fortaleza Escola verpflichtet sich, im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages, die ihr anvertrauten Daten und Erkenntnisse unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen streng vertraulich zu behandeln und nicht Dritten zu Kenntnis zu bringen.
5. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Meine bzw. das für den Landkreis Gifhorn zuständige Gericht.
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